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ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER PAPER ART B.V


Artikel 1 Definitionen
Lieferantin: die Verwenderin dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abnehmer: die natürliche oder juristische Person, die in Ausübung eines Berufs oder Betriebs handelt und mit der Lieferantin einen Vertrag schließt, oder aber der/die Rechtsnachfolger des Abnehmers.
Produkte: Sachen, die die Lieferantin an den Abnehmer liefert.
Vertrag: der Vertrag über die Lieferung von Produkten durch die Lieferantin an den Abnehmer. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags.

Artikel 2 Allgemeine Bestimmungen
2.1. Der Abnehmer hat Kenntnis vom Inhalt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen genommen und akzeptiert deren Anwendbarkeit auf den Vertrag.
2.2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf den Vertrag sowie auf alle Rechtsgeschäfte, die dem Vertrag vorausgehen, und alle Verträge, die hinterher zwischen der Lieferantin und dem Abnehmer geschlossen werden.
2.3. Sofern auch der Abnehmer seine allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklären möchte, wird diese Anwendbarkeit ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, die Lieferantin hat schriftlich ausdrücklich zugestimmt.
2.4. Die Lieferantin kann diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig ändern.

Artikel 3 Abschluss des Vertrags
3.1. Der Vertrag wird geschlossen, indem
- die durch die Lieferantin dem Abnehmer unterbreitete Offerte durch den Abnehmer unverändert entweder schriftlich und unterschrieben oder aber per E-Mail an die Lieferantin zurückgeschickt wird; nach Eingang der Offerte schickt die Lieferantin dem Abnehmer innerhalb eines angemessenen Zeitraums per E-Mail oder schriftlich eine Auftragsbestätigung; oder
- der Abnehmer mündlich oder schriftlich mitteilt, welche Produkte er kaufen oder abnehmen möchte und die Lieferantin dieses Angebot über die Lieferung von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen durch Aushändigung oder Versand einer Auftragsbestätigung und/oder einer Rechnung per E-Mail oder schriftlich ausdrücklich angenommen hat.
3.2. Ein Angebot der Lieferantin ist unverbindlicher Natur. Die Lieferantin ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Annahme zu widerrufen.
3.3. Angebote sind gültig, solange der Vorrat reicht.
3.4. Der Abnehmer steht für die Richtigkeit der durch ihn angegebenen Adress- und Kontaktdaten ein und verpflichtet sich, Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

Artikel 4 Preis
4.1. Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich die durch die Lieferantin angegebenen Preise ohne Umsatzsteuer, Versand und sonstige nationale und europäische Gebühren.
4.2. Preise gelten ab Lager der Lieferantin.
4.3. Preisangaben erfolgen stets auf Grundlage der im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags geltenden Preise. Die Lieferantin ist berechtigt, den Preis einseitig zu ändern, wobei der Abnehmer in diesem Fall berechtigt ist, den Vertrag aufzulösen. Keine der beiden Parteien kann in einem solchen Fall irgendeinen Schadenersatzanspruch geltend machen. Ein eventuell bereits hergestellter Teil wird dann zum ursprünglichen Preis ausgeliefert.

Artikel 5 Auslieferung
5.1. Auf Wunsch des Abnehmers kann die Lieferantin die bestellten Produkte gegen Aufpreis zustellen oder zustellen lassen.
5.2. Die durch die Lieferantin angegebene Lieferfrist ist lediglich eine Richtangabe und gilt keineswegs als endgültige Frist. Abweichungen innerhalb angemessener Grenzen sind zulässig, ohne dass dadurch ein Schadenersatzanspruch und/oder ein Recht zur Auflösung des Vertrags entstehen.
5.3. Die Lieferantin behält sich das Recht vor, bestellte Sachen in Teilsendungen zu liefern und zu fakturieren.
5.4. Der Abnehmer trägt, sobald die Sachen an dem durch ihn angegebenen Ort ausgeliefert werden, die Gefahr bezüglich der Sachen.
5.5. Wenn der Abnehmer die Abnahme der gekauften Sachen versäumt, ist die Lieferantin befugt, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung aufzulösen und hinsichtlich des ihr entstandenen Schadens Regress bei dem Abnehmer zu nehmen.

Artikel 6 Transport
6.1. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, wird die Art des Transports, der Versendung, der Verpackung und dergleichen durch die Lieferantin bestimmt.

Artikel 7 Eigentumsvorbehalt
7.1. Alle durch die Lieferantin auf Grundlage eines Kaufvertrags gelieferten Produkte bleiben im Eigentum der Lieferantin, bis der Abnehmer alle Forderungen der Lieferantin gegen den Abnehmer vollständig beglichen hat.
7.2. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung einer oder mehrerer bereits fälliger Rechnungen ist die Lieferantin berechtigt, die gelieferten Produkte sofort an sich zu nehmen und darüber frei zu verfügen. Zu diesem Zweck gestattet der Abnehmer der Lieferantin bereits vorab unwiderruflich, die Grundstücke, auf denen sich die gelieferten Produkte befinden, selbst zu betreten oder durch Personen, die mit der Abholung der Produkte beauftragt wurden, betreten zu lassen.

Artikel 8 Bezahlung
8.1. Die Bezahlung erfolgt durch Einzahlung oder Überweisung auf ein durch die Lieferantin anzugebendes Bankkonto oder, wenn dies vereinbart wurde, durch automatische Einziehung oder Barzahlung.
8.2. Soweit nicht bei Abschluss des Vertrags anders bestimmt, muss die Bezahlung innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung erfolgen.
8.3. Nach Ablauf der in Art. 8.2 genannten Frist ist der Abnehmer von Rechts wegen in Verzug.
8.4. Wenn der Abnehmer gegenüber der Lieferantin in Verzug ist, ist der Abnehmer verpflichtet:
8.5. a) der Lieferantin die außergerichtlichen und tatsächlich aufgewendeten gerichtlichen Kosten zu ersetzen; die durch den Abnehmer zu ersetzenden außergerichtlichen Kosten betragen mindestens 15% des unbezahlten Betrags, mindestens jedoch € 100,- (ohne MwSt.) für jede nicht (vollständig) bezahlte Rechnung;
b) die vertraglichen Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Handelszinsen zuzüglich 5% an die Lieferantin zu zahlen.
8.6. Jede durch den Abnehmer oder auf dessen Veranlassung hin geleistete Bezahlung erfolgt zuerst auf die eventuell geschuldeten Kosten, Schäden und Zinsen und erst danach auf die älteste offene Forderung.
8.7. Der Abnehmer kann keinerlei Aufrechnung geltend machen.

Artikel 9 Haftung
9.1. Die gesamte Haftung der Lieferantin aufgrund einer zurechenbaren Pflichtverletzung bei der Erfüllung des Vertrags ist begrenzt auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens bis maximal zum Betrag des für den Vertrag ausbedungenen Preises (ohne MwSt.). Im Falle eines zwischen der Lieferantin und dem Abnehmer geschlossenen Vertrags über die Lieferung verschiedener Partien Güter für die Dauer eines bestimmten Zeitraums, wie etwa bei Jahresverträgen, ist der oben genannte Ersatz begrenzt auf maximal den Betrag der zu liefernden Partie oder des zu liefernden Teils davon.
9.2. Die Haftung der Lieferantin für mittelbare Schäden, darin inbegriffen Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsstillstand, und die Haftung für die Unmöglichkeit der Lieferung aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen, es sei denn, auf Seiten der Lieferantin liegt grobe Fahrlässigkeit oder Absicht vor, darin nicht inbegriffen grobe Fahrlässigkeit und Absicht auf Seiten von Arbeitnehmern der Lieferantin oder auf Seiten von durch die Lieferantin eingeschalteten Dritten.
9.3. Der Abnehmer hält die Lieferantin schadlos in Bezug auf alle Ansprüche Dritter auf Ersatz von Schäden, die diese Dritten erlitten haben und die durch Sachen, die die Lieferantin geliefert hat, oder in Verbindung damit verursacht wurden.

Artikel 10 Rügen
10.1. Etwaige Beschwerden zu einem durch die Lieferantin gelieferten Produkt muss der Abnehmer der Lieferantin sofort schriftlich und mit Gründen versehen innerhalb von 24 Stunden nach Auslieferung schriftlich oder per E-Mail melden. Bei Überschreitung dieser Frist verfällt das Rügerecht.
10.2. Nach Ablauf der oben angegebenen Frist wird vorbehaltlich eines durch den Abnehmer erbrachten Gegenbeweises unterstellt, dass die Lieferantin ihre Verpflichtungen korrekt erfüllt hat und der Abnehmer die Sachen in gutem Zustand empfangen hat. Rügen berechtigen den Abnehmer keinesfalls zur Aussetzung von Zahlungen.
10.3. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen kann der Abnehmer die oben aufgeführten Rügebestimmungen nicht geltend machen: wenn die Fehler vollständig oder teilweise die Folge einer falschen, unachtsamen oder unsachgemäßen Verwendung oder Lagerung sind; wenn die Fehler durch Blitzeinschlag, Brand- und Wasserschaden oder durch andere externe Ursachen oder Umstände eingetreten sind; wenn der Abnehmer die Sachen hat verwahrlosen lassen; wenn der Abnehmer die Sachen anderweitig achtlos behandelt oder dergestalt behandelt hat, dass nach allgemeiner Verkehrsanschauung der Abnehmer das Risiko trägt.
10.4. Wenn die Lieferantin eine gemäß Absatz 1 dieses Artikels erfolgte Rüge des Abnehmers für begründet hält, wird die Lieferantin den festgestellten Mangel kostenlos beheben, ohne dass der Abnehmer daneben einen Schadenersatzanspruch gegen die Lieferantin hat oder berechtigt ist, seine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Lieferantin auszusetzen.

Artikel 11 Rücksendungen
11.1. Die Lieferantin akzeptiert zurückgeschickte Sachen nur, wenn und soweit sie sich mit dieser Rücksendung vorab schriftlich, per Fax oder per E-Mail einverstanden erklärt hat, und außerdem nur dann, wenn diese Sachen an die durch die Lieferantin anzugebende Adresse ausgeliefert werden.
11.2. Wenn der Wert der Sachen in der Zeit zwischen Anschaffung der Sache und Rücksendung dieser Sachen sinkt, erfolgt die Rückerstattung des Kaufpreises unter Berücksichtigung des Wertes, den die Sachen im wirtschaftlichen Verkehr im Zeitpunkt des Eingangs der zurückgeschickten Sachen bei der Lieferantin haben.
11.3. Ausgeschlossen von einer Rücksendung und Rückerstattung des Kaufpreises sind: maßgeschneiderte Produkte, darin inbegriffen Produkte, die auf Wunsch des Abnehmers mit spezifischen Logos versehen wurden, und andere Maßarbeiten, die speziell für den Abnehmer angefertigt wurden und bereits aus diesem Grund oder aus anderen Gründen kaum durch die Lieferantin zurückgenommen werden können.

Artikel 12 Auflösung/Beendigung
12.1. Es wird unterstellt, dass der Abnehmer in Verzug ist, wenn:
- der Abnehmer irgendeine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt;
- die Lieferantin gute Gründe hat zu befürchten, dass der Abnehmer seine Verpflichtungen nicht pflichtgemäß erfüllen wird, und der Abnehmer einer schriftlichen Ermahnung, sich innerhalb einer in der Ermahnung gesetzten Frist bereit zu erklären, seine Verpflichtungen zu erfüllen, nicht nachkommt;
- der Abnehmer selbst die Einleitung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt oder für insolvent erklärt wird;
- dem Abnehmer gesetzlicher Zahlungsaufschub gewährt wird;
- das Vermögen des Abnehmers vollständig oder teilweise gepfändet wird und diese Pfändung nicht innerhalb von 10 Tagen nach der Pfändung aufgehoben wird;
- wenn der Abnehmer die Stilllegung oder Übertragung seines Unternehmens oder eines wesentlichen Teils davon veranlasst bzw. beschließt, darin inbegriffen die Einbringung seines Unternehmens in eine zu gründende oder bereits bestehende Gesellschaft, oder aber die Änderung des Zwecks seines Unternehmens oder die Auflösung veranlasst bzw. beschließt;
- der Abnehmer, falls dieser eine natürliche Person ist, verstirbt.
Bei Verzug des Abnehmers ist die Lieferantin berechtigt, den Vertrag ohne jegliche Schadenersatzverpflichtung und ungeachtet ihrer weiteren Rechte im Wege einer darauf gerichteten schriftlichen Erklärung an den Abnehmer für vollständig oder teilweise aufgelöst zu erklären.
12.2. Wenn der Vertrag auf irgendeine Weise beendet oder aufgelöst wird, lässt dies die Geltung der Bestimmungen in Bezug auf Auflösung/Beendigung, anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten unberührt.

Artikel 13 Exportkontrolle
13.1. Der Abnehmer verpflichtet sich, alle exportbezogenen Rechtsvorschriften, darin ausdrücklich inbegriffen das geltende EU-Recht, zu befolgen.

Artikel 14 Streitigkeiten und anwendbares Recht.
14.1. Auf alle Streitigkeiten in Bezug auf den durch die Parteien geschlossenen Vertrag und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
14.2. Etwaige Streitigkeiten werden am zuständigen Gericht in dem Bezirk, in dem der satzungsgemäße Sitz der Lieferantin gelegen ist, anhängig gemacht.
14.3. Eine Streitigkeit liegt dann vor, wenn eine der Parteien dies per Einschreiben der anderen Partei mitteilt.

Copyright Paper Art B.V. 2019

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER PAPER ART B.V


Artikel 1 Definitionen
Lieferantin: die Verwenderin dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abnehmer: die natürliche oder juristische Person, die in Ausübung eines Berufs oder Betriebs handelt und mit der Lieferantin einen Vertrag schließt, oder aber der/die Rechtsnachfolger des Abnehmers.
Produkte: Sachen, die die Lieferantin an den Abnehmer liefert.
Vertrag: der Vertrag über die Lieferung von Produkten durch die Lieferantin an den Abnehmer. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags.

Artikel 2 Allgemeine Bestimmungen
2.1. Der Abnehmer hat Kenntnis vom Inhalt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen genommen und akzeptiert deren Anwendbarkeit auf den Vertrag.
2.2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf den Vertrag sowie auf alle Rechtsgeschäfte, die dem Vertrag vorausgehen, und alle Verträge, die hinterher zwischen der Lieferantin und dem Abnehmer geschlossen werden.
2.3. Sofern auch der Abnehmer seine allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklären möchte, wird diese Anwendbarkeit ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, die Lieferantin hat schriftlich ausdrücklich zugestimmt.
2.4. Die Lieferantin kann diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig ändern.

Artikel 3 Abschluss des Vertrags
3.1. Der Vertrag wird geschlossen, indem
- die durch die Lieferantin dem Abnehmer unterbreitete Offerte durch den Abnehmer unverändert entweder schriftlich und unterschrieben oder aber per E-Mail an die Lieferantin zurückgeschickt wird; nach Eingang der Offerte schickt die Lieferantin dem Abnehmer innerhalb eines angemessenen Zeitraums per E-Mail oder schriftlich eine Auftragsbestätigung; oder
- der Abnehmer mündlich oder schriftlich mitteilt, welche Produkte er kaufen oder abnehmen möchte und die Lieferantin dieses Angebot über die Lieferung von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen durch Aushändigung oder Versand einer Auftragsbestätigung und/oder einer Rechnung per E-Mail oder schriftlich ausdrücklich angenommen hat.
3.2. Ein Angebot der Lieferantin ist unverbindlicher Natur. Die Lieferantin ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Annahme zu widerrufen.
3.3. Angebote sind gültig, solange der Vorrat reicht.
3.4. Der Abnehmer steht für die Richtigkeit der durch ihn angegebenen Adress- und Kontaktdaten ein und verpflichtet sich, Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

Artikel 4 Preis
4.1. Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich die durch die Lieferantin angegebenen Preise ohne Umsatzsteuer, Versand und sonstige nationale und europäische Gebühren.
4.2. Preise gelten ab Lager der Lieferantin.
4.3. Preisangaben erfolgen stets auf Grundlage der im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags geltenden Preise. Die Lieferantin ist berechtigt, den Preis einseitig zu ändern, wobei der Abnehmer in diesem Fall berechtigt ist, den Vertrag aufzulösen. Keine der beiden Parteien kann in einem solchen Fall irgendeinen Schadenersatzanspruch geltend machen. Ein eventuell bereits hergestellter Teil wird dann zum ursprünglichen Preis ausgeliefert.

Artikel 5 Auslieferung
5.1. Auf Wunsch des Abnehmers kann die Lieferantin die bestellten Produkte gegen Aufpreis zustellen oder zustellen lassen.
5.2. Die durch die Lieferantin angegebene Lieferfrist ist lediglich eine Richtangabe und gilt keineswegs als endgültige Frist. Abweichungen innerhalb angemessener Grenzen sind zulässig, ohne dass dadurch ein Schadenersatzanspruch und/oder ein Recht zur Auflösung des Vertrags entstehen.
5.3. Die Lieferantin behält sich das Recht vor, bestellte Sachen in Teilsendungen zu liefern und zu fakturieren.
5.4. Der Abnehmer trägt, sobald die Sachen an dem durch ihn angegebenen Ort ausgeliefert werden, die Gefahr bezüglich der Sachen.
5.5. Wenn der Abnehmer die Abnahme der gekauften Sachen versäumt, ist die Lieferantin befugt, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung aufzulösen und hinsichtlich des ihr entstandenen Schadens Regress bei dem Abnehmer zu nehmen.

Artikel 6 Transport
6.1. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, wird die Art des Transports, der Versendung, der Verpackung und dergleichen durch die Lieferantin bestimmt.

Artikel 7 Eigentumsvorbehalt
7.1. Alle durch die Lieferantin auf Grundlage eines Kaufvertrags gelieferten Produkte bleiben im Eigentum der Lieferantin, bis der Abnehmer alle Forderungen der Lieferantin gegen den Abnehmer vollständig beglichen hat.
7.2. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung einer oder mehrerer bereits fälliger Rechnungen ist die Lieferantin berechtigt, die gelieferten Produkte sofort an sich zu nehmen und darüber frei zu verfügen. Zu diesem Zweck gestattet der Abnehmer der Lieferantin bereits vorab unwiderruflich, die Grundstücke, auf denen sich die gelieferten Produkte befinden, selbst zu betreten oder durch Personen, die mit der Abholung der Produkte beauftragt wurden, betreten zu lassen.

Artikel 8 Bezahlung
8.1. Die Bezahlung erfolgt durch Einzahlung oder Überweisung auf ein durch die Lieferantin anzugebendes Bankkonto oder, wenn dies vereinbart wurde, durch automatische Einziehung oder Barzahlung.
8.2. Soweit nicht bei Abschluss des Vertrags anders bestimmt, muss die Bezahlung innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung erfolgen.
8.3. Nach Ablauf der in Art. 8.2 genannten Frist ist der Abnehmer von Rechts wegen in Verzug.
8.4. Wenn der Abnehmer gegenüber der Lieferantin in Verzug ist, ist der Abnehmer verpflichtet:
8.5. a) der Lieferantin die außergerichtlichen und tatsächlich aufgewendeten gerichtlichen Kosten zu ersetzen; die durch den Abnehmer zu ersetzenden außergerichtlichen Kosten betragen mindestens 15% des unbezahlten Betrags, mindestens jedoch € 100,- (ohne MwSt.) für jede nicht (vollständig) bezahlte Rechnung;
b) die vertraglichen Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Handelszinsen zuzüglich 5% an die Lieferantin zu zahlen.
8.6. Jede durch den Abnehmer oder auf dessen Veranlassung hin geleistete Bezahlung erfolgt zuerst auf die eventuell geschuldeten Kosten, Schäden und Zinsen und erst danach auf die älteste offene Forderung.
8.7. Der Abnehmer kann keinerlei Aufrechnung geltend machen.

Artikel 9 Haftung
9.1. Die gesamte Haftung der Lieferantin aufgrund einer zurechenbaren Pflichtverletzung bei der Erfüllung des Vertrags ist begrenzt auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens bis maximal zum Betrag des für den Vertrag ausbedungenen Preises (ohne MwSt.). Im Falle eines zwischen der Lieferantin und dem Abnehmer geschlossenen Vertrags über die Lieferung verschiedener Partien Güter für die Dauer eines bestimmten Zeitraums, wie etwa bei Jahresverträgen, ist der oben genannte Ersatz begrenzt auf maximal den Betrag der zu liefernden Partie oder des zu liefernden Teils davon.
9.2. Die Haftung der Lieferantin für mittelbare Schäden, darin inbegriffen Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsstillstand, und die Haftung für die Unmöglichkeit der Lieferung aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen, es sei denn, auf Seiten der Lieferantin liegt grobe Fahrlässigkeit oder Absicht vor, darin nicht inbegriffen grobe Fahrlässigkeit und Absicht auf Seiten von Arbeitnehmern der Lieferantin oder auf Seiten von durch die Lieferantin eingeschalteten Dritten.
9.3. Der Abnehmer hält die Lieferantin schadlos in Bezug auf alle Ansprüche Dritter auf Ersatz von Schäden, die diese Dritten erlitten haben und die durch Sachen, die die Lieferantin geliefert hat, oder in Verbindung damit verursacht wurden.

Artikel 10 Rügen
10.1. Etwaige Beschwerden zu einem durch die Lieferantin gelieferten Produkt muss der Abnehmer der Lieferantin sofort schriftlich und mit Gründen versehen innerhalb von 24 Stunden nach Auslieferung schriftlich oder per E-Mail melden. Bei Überschreitung dieser Frist verfällt das Rügerecht.
10.2. Nach Ablauf der oben angegebenen Frist wird vorbehaltlich eines durch den Abnehmer erbrachten Gegenbeweises unterstellt, dass die Lieferantin ihre Verpflichtungen korrekt erfüllt hat und der Abnehmer die Sachen in gutem Zustand empfangen hat. Rügen berechtigen den Abnehmer keinesfalls zur Aussetzung von Zahlungen.
10.3. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen kann der Abnehmer die oben aufgeführten Rügebestimmungen nicht geltend machen: wenn die Fehler vollständig oder teilweise die Folge einer falschen, unachtsamen oder unsachgemäßen Verwendung oder Lagerung sind; wenn die Fehler durch Blitzeinschlag, Brand- und Wasserschaden oder durch andere externe Ursachen oder Umstände eingetreten sind; wenn der Abnehmer die Sachen hat verwahrlosen lassen; wenn der Abnehmer die Sachen anderweitig achtlos behandelt oder dergestalt behandelt hat, dass nach allgemeiner Verkehrsanschauung der Abnehmer das Risiko trägt.
10.4. Wenn die Lieferantin eine gemäß Absatz 1 dieses Artikels erfolgte Rüge des Abnehmers für begründet hält, wird die Lieferantin den festgestellten Mangel kostenlos beheben, ohne dass der Abnehmer daneben einen Schadenersatzanspruch gegen die Lieferantin hat oder berechtigt ist, seine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Lieferantin auszusetzen.

Artikel 11 Rücksendungen
11.1. Die Lieferantin akzeptiert zurückgeschickte Sachen nur, wenn und soweit sie sich mit dieser Rücksendung vorab schriftlich, per Fax oder per E-Mail einverstanden erklärt hat, und außerdem nur dann, wenn diese Sachen an die durch die Lieferantin anzugebende Adresse ausgeliefert werden.
11.2. Wenn der Wert der Sachen in der Zeit zwischen Anschaffung der Sache und Rücksendung dieser Sachen sinkt, erfolgt die Rückerstattung des Kaufpreises unter Berücksichtigung des Wertes, den die Sachen im wirtschaftlichen Verkehr im Zeitpunkt des Eingangs der zurückgeschickten Sachen bei der Lieferantin haben.
11.3. Ausgeschlossen von einer Rücksendung und Rückerstattung des Kaufpreises sind: maßgeschneiderte Produkte, darin inbegriffen Produkte, die auf Wunsch des Abnehmers mit spezifischen Logos versehen wurden, und andere Maßarbeiten, die speziell für den Abnehmer angefertigt wurden und bereits aus diesem Grund oder aus anderen Gründen kaum durch die Lieferantin zurückgenommen werden können.

Artikel 12 Auflösung/Beendigung
12.1. Es wird unterstellt, dass der Abnehmer in Verzug ist, wenn:
- der Abnehmer irgendeine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt;
- die Lieferantin gute Gründe hat zu befürchten, dass der Abnehmer seine Verpflichtungen nicht pflichtgemäß erfüllen wird, und der Abnehmer einer schriftlichen Ermahnung, sich innerhalb einer in der Ermahnung gesetzten Frist bereit zu erklären, seine Verpflichtungen zu erfüllen, nicht nachkommt;
- der Abnehmer selbst die Einleitung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt oder für insolvent erklärt wird;
- dem Abnehmer gesetzlicher Zahlungsaufschub gewährt wird;
- das Vermögen des Abnehmers vollständig oder teilweise gepfändet wird und diese Pfändung nicht innerhalb von 10 Tagen nach der Pfändung aufgehoben wird;
- wenn der Abnehmer die Stilllegung oder Übertragung seines Unternehmens oder eines wesentlichen Teils davon veranlasst bzw. beschließt, darin inbegriffen die Einbringung seines Unternehmens in eine zu gründende oder bereits bestehende Gesellschaft, oder aber die Änderung des Zwecks seines Unternehmens oder die Auflösung veranlasst bzw. beschließt;
- der Abnehmer, falls dieser eine natürliche Person ist, verstirbt.
Bei Verzug des Abnehmers ist die Lieferantin berechtigt, den Vertrag ohne jegliche Schadenersatzverpflichtung und ungeachtet ihrer weiteren Rechte im Wege einer darauf gerichteten schriftlichen Erklärung an den Abnehmer für vollständig oder teilweise aufgelöst zu erklären.
12.2. Wenn der Vertrag auf irgendeine Weise beendet oder aufgelöst wird, lässt dies die Geltung der Bestimmungen in Bezug auf Auflösung/Beendigung, anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten unberührt.

Artikel 13 Exportkontrolle
13.1. Der Abnehmer verpflichtet sich, alle exportbezogenen Rechtsvorschriften, darin ausdrücklich inbegriffen das geltende EU-Recht, zu befolgen.

Artikel 14 Streitigkeiten und anwendbares Recht.
14.1. Auf alle Streitigkeiten in Bezug auf den durch die Parteien geschlossenen Vertrag und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
14.2. Etwaige Streitigkeiten werden am zuständigen Gericht in dem Bezirk, in dem der satzungsgemäße Sitz der Lieferantin gelegen ist, anhängig gemacht.
14.3. Eine Streitigkeit liegt dann vor, wenn eine der Parteien dies per Einschreiben der anderen Partei mitteilt.

Copyright Paper Art B.V. 2019